Der Schutz der Welterbestätten ist Völkerrecht. Weder die Dresdner Bürgerschaft, noch Stadtregierung oder Regierungspräsidium dürfen Maßnahmen anordnen, die den Titel "Welterbe" gefährden ... weiter
"Völkerrechtsproblem Brücke" der FAZ (externer Link)
Rechtsgutachtliche Stellungnahme der TU Dresden (externer Link)