Gericht: Rechtmäßigkeit der Brücke weiter unklar - es muss aber gebaut werden!

Das Bautzner Oberverwaltungsgericht entschied im "einstweiligen Verfahren", dass der Baubeginn der Brücke nicht länger aufgeschoben werden darf. Die Stadt müsse mit dem Bau beginnen, auch wenn weiterhin offen ist, ob er rechtens ist. Dadurch wird Dresden weltweit die erste Kulturstätte sein, die wegen Schädigung des Welterbes den begehrten UNESCO-Titel aberkannt bekommt.

Die Erfolgsaussichten der Stadt im echten Klageverfahren schätzte das Gericht als "offen" ein. Somit besteht die Gefahr, dass die Brücke im Nachhinein als nicht rechtens erklärt wird und trotzdem Welterbetitel und Landschaft verloren gehen.

Durch den Gerichtsbeschluss wurde die Politik der Brückenlobbyisten belohnt. Sie verhindern eine demokratische Lösung des Welterbekonfliktes, in dem sie im Stadtrat einen neuen Bürgerentscheid blockieren. Ein solcher Bürgerentscheid ist aber notwendig, da die Abstimmung von 2005 nur eine Brücke am Standort Waldschlößchen zulässt. Dieser ist aber mit dem Welterbetitel unvereinbar.

Bundesweite Reaktionen auf OVG-Beschluss (Auswahl)
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